Zaun

Gibt es eine Zaun-Pflicht in der Schweiz?

In der Schweiz besteht keine generelle Verpflichtung, ein Grundstück einzuzäunen. Die Regelungen für die Einfriedung von Grundstücken werden von der örtlichen Gemeinde festgelegt. Es gilt der Grundsatz, dass eine abgrenzende Vorrichtung die Nachbarn, die Nutzung der angrenzenden Straßen und das optische Erscheinungsbild des Straßenzugs nicht beeinträchtigen darf. Auch muss ein Grenzabstand zur Nachbarbebauung eingehalten werden. Geschlossene Einfriedungen, die eine bestimmte Höhe überschreiten, sind genehmigungspflichtig, auch offene Modelle, wie z.B. Zäune aus Metall, Doppelstabmattenzäune oder Holz, müssen aus geeigneten Materialien bestehen und wetter- sowie standfest sein. Gefährliche Zaunmodelle wie Stacheldraht oder elektrischer Draht sind in Wohngebieten nicht gestattet. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen beim Ordnungs- oder Bauamt der Heimatgemeinde zu erfragen.

Wie soll der neue Zaun aussehen?

Ein Zaun sollte idealerweise optisch gut zum Haus und zum Garten passen. Er sollte auch in der Umgebung nicht unpassend wirken. Ein Zaun https://www.zaun7.de/ kann die Architektur des Hauses ergänzen und betonen. Traditionelle Häuser und ältere Gebäude werden oft mit klassischen Zaunarten umgeben, während moderne und minimalistische Zaunvarianten gut zu Neubauten passen. Die Form des Zauns spielt oft eine größere Rolle als das Material. Es gibt verschiedene Arten von Zäunen, die sowohl in modernen als auch in traditionellen Ausführungen erhältlich sind. Dazu gehören sowohl Zäune aus Holz als auch aus Metall. Je nach persönlichem Geschmack und Bedürfnissen kann man aus einer Vielzahl von Optionen wählen.

Welche Vorschriften sind bei der Höhe und dem Abstand von Zäunen zu berücksichtigen?

In der Schweiz gibt es eine Höhenbeschränkung für Zäune und andere offene Einfriedungen, die auf eine Höhe von 2 Metern begrenzt ist. Konstruktionen, die höher sind, benötigen eine Baugenehmigung. Es sind auch Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die Einfriedung muss instand gehalten werden. Beim Anpflanzen einer Hecke an der Grundstücksgrenze müssen die Pflanzen im gleichmäßigen Abstand platziert werden. Der empfohlene Abstand zum angrenzenden Grundstück variiert je nach Art der Pflanzen und liegt zwischen 0,25 und 0,75 Metern, um sicherzustellen, dass die Hecke sowohl in Höhe als auch in Breite nicht die Nachbarschaft beeinträchtigt.